Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, diese jedoch nicht vermieten, werden Sie möglicherweise überrascht sein zu erfahren, dass Sie trotzdem eine spanische Steuerpflicht haben. Jedes Jahr müssen Tausende von nicht ansässigen Immobilienbesitzern Modelo 210 einreichen, selbst wenn ihre Wohnung, Villa oder ihr Ferienhaus leer steht oder nur für persönliche Urlaube genutzt wird.
Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie über die Einreichung der spanischen Steuer wissen müssen, wenn Ihre Immobilie nicht vermietet ist, einschließlich wer einreichen muss, wie die Steuer berechnet wird, Fristen und wie Sie Ihre Erklärung online einreichen können.
Musste ich spanische Steuern zahlen, wenn meine Immobilie nicht vermietet ist?
Ja.
Wenn Sie nicht steuerlich ansässig in Spanien sind und eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie in der Regel Modelo 210 einreichen und die Steuer für nicht ansässige Einkünfte (IRNR) zahlen, auch wenn Sie keine Mieteinnahmen aus der Immobilie erzielen. Die spanische Steuerbehörde betrachtet den Besitz einer Immobilie als wirtschaftlichen Vorteil, der als "imputiertes Einkommen" (renta imputada) bekannt ist.
Dies gilt sowohl für Immobilien, die:
Ein Ferienhaus sind
Eine Zweitwohnung sind
Das ganze Jahr über leer steht
Nur von Familie und Freunden genutzt wird
Von den Eigentümern während der Ferien bewohnt wird
Was ist Modelo 210?
Modelo 210 ist das offizielle Steuerformular, das von der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) für nicht ansässige Eigentümer von Immobilien oder für Personen, die in Spanien Einkünfte erzielen, verwendet wird.
Immobilienbesitzer nutzen Modell 210 häufig für:
Nicht vermietete Immobilien (imputiertes Einkommen)
Mieteinnahmen
Kapitaleinnahmen nach dem Verkauf einer Immobilie
Für Eigentümer, die ihre Immobilie nicht vermieten, wird die Erklärung jährlich eingereicht.
Wer muss Modelo 210 einreichen?
Sie müssen normalerweise einreichen, wenn:
Sie eine Immobilie in Spanien besitzen.
Sie weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen.
Sie als steuerlich ansässig in einem anderen Land gelten.
Die Verpflichtung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Sie betrifft britische, schwedische, norwegische, deutsche, niederländische, belgische, französische, amerikanische, kanadische und andere ausländische Immobilienbesitzer.
Gemeinschaftliche Eigentümer
Wenn eine Immobilie mehrere Eigentümer hat, muss jeder Eigentümer seine eigene Modelo 210 Erklärung gemäß seinem Eigentumsanteil einreichen. Ein verheiratetes Paar, das eine Immobilie im Verhältnis 50/50 besitzt, muss in der Regel zwei separate Erklärungen einreichen.
Wie wird die Steuer berechnet?
Die Steuer basiert auf dem Katasterwert der Immobilie (Valor Catastral), der auf Ihrem jährlichen IBI (Gemeindesteuer)-Beleg zu finden ist.
Die Berechnung folgt in der Regel diesen Schritten:
Schritt 1: Bestimmung der Steuerbasis
Die Steuerbasis beträgt in der Regel:
1,1% des Katasterwerts, wenn er während des vorgeschriebenen Zeitraums überarbeitet wurde.
2% des Katasterwerts in anderen Fällen.
Schritt 2: Anwendung des Steuersatzes
Der aktuelle Steuersatz beträgt in der Regel:
19% für Bewohner von EU- und EWR-Ländern.
24% für Bewohner außerhalb der EU und des EWR.
Beispiel
Katastralwert der Immobilie: 150.000 €
Basis für imputiertes Einkommen:
150.000 € × 1,1% = 1.650 €
Wenn Sie ein EU-Bewohner sind:
1.650 € × 19% = 313,50 € zu zahlende Steuer
Der genaue Betrag hängt vom Katasterwert Ihrer Immobilie, Ihrem Eigentumsanteil und Ihrem Steuerwohnland ab.
Wo finde ich den Valor Catastral?
Den Katasterwert finden Sie normalerweise auf:
Ihrer IBI-Abrechnung
Der Grundsteuerabrechnung Ihrer Gemeinde
Ihrer Online-Steuerunterlagen
Der Dokumentation des spanischen Grundbuchs
Wenn Sie ihn nicht finden können, kann EasySpanishTax Ihnen helfen, den richtigen Wert zu finden.
Wann ist die Frist zur Einreichung?
Für nicht vermietete Immobilien wird Modelo 210 jährlich für das vorhergehende Kalenderjahr eingereicht.
Beispielsweise:
Steuerjahr 2025
Einreichungsfrist: 31. Dezember 2026
Die Erklärung kann in der Regel zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des folgenden Jahres jederzeit eingereicht werden.
Welche Dokumente benötige ich?
Um Ihre Modelo 210-Erklärung auszufüllen, benötigen Sie in der Regel:
NIE-Nummer
Reisepass oder Ausweis
Immobilienadresse
Eigentumsanteil
Valor Catastral
Kaufdatum
Land des Steuerwohnsitzes
Wenn Sie Ihren neuesten IBI-Beleg zur Hand haben, verläuft der Prozess viel einfacher.
Was passiert, wenn ich nicht einreiche?
Viele Immobilienbesitzer gehen fälschlicherweise davon aus, dass keine Mieteinnahmen keine Steuererklärung bedeuten.
Leider ist das nicht korrekt.
Die Nichterhebung von Modelo 210 kann zu folgenden Folgen führen:
Verspätungsgebühren
Zinskosten
Steuerstrafen
Probleme beim Verkauf der Immobilie in der Zukunft
Anfragen der spanischen Steuerbehörde zu fehlenden Erklärungen
Da die Verpflichtung jedes Jahr besteht, kann das Versäumnis mehrerer Jahre unnötige Komplikationen verursachen.
Kann ich Modelo 210 online einreichen?
Ja.
Modelo 210 kann elektronisch über die spanische Steuerbehörde oder über einen autorisierten Vertreter eingereicht werden. Die spanische Steuerbehörde bietet Online-Einreichungssysteme und elektronische Einreichungsoptionen für nicht ansässige Personen an.
Allerdings finden viele Immobilienbesitzer die offiziellen Formulare schwierig, da sie nur teilweise in Englisch erhältlich sind und Kenntnisse über die spanischen Steuervorschriften erfordern.
Der einfache Weg, Ihre spanische Immobiliensteuer einzureichen
Auf EasySpanishTax.com helfen wir nicht ansässigen Immobilienbesitzern, Modelo 210 schnell und genau online einzureichen.
Unsere Plattform ermöglicht Ihnen:
Ihre Erklärung in Englisch auszufüllen
Ihre Steuer automatisch zu berechnen
Ihre Immobilieninformationen für zukünftige Jahre zu speichern
Alle Ihre Immobilienunterlagen sicher an einem Ort zu halten
Häufige Einreichungsfehler zu vermeiden
Ihre jährliche Erklärung in wenigen Minuten einzureichen
Egal, ob Sie eine Ferienwohnung an der Costa del Sol, eine Villa in Alicante oder ein Zweitwohnung irgendwo in Spanien besitzen, wir machen die Einreichung Ihrer Steuer für nicht ansässige einfach.
Fazit
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, diese jedoch nicht vermieten, sind Sie wahrscheinlich dennoch verpflichtet, jedes Jahr Modelo 210 einzureichen. Die Regeln für imputierte Einkünfte in Spanien gelten für die meisten nicht ansässigen Immobilienbesitzer, auch wenn die Immobilie leer steht oder nur für persönliche Urlaube genutzt wird. Die pünktliche Einreichung hilft Ihnen, Strafen zu vermeiden und hält Ihre spanischen Steuerangelegenheiten vollständig konform.
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