Sie sind Nichtansässig in Spanien, besitzen eine Immobilie in Spanien, und die Immobilie wurde nicht vermietet.
Dies wird als unterstelltes Einkommen (renta imputada) bezeichnet.
Schritt 1: Ermitteln Sie den Katasterwert
Sie benötigen den valor catastral der Immobilie. Sie finden ihn normalerweise auf:
der IBI-Rechnung
dem Catastro
manchmal anderen lokalen Steuerdokumenten
Wenn die Immobilie keinen Katasterwert hat oder nicht mitgeteilt wurde, sagt die AEAT, dass Sie 50% des höheren von verwenden:
dem Kaufpreis / Anschaffungswert oder
dem von der Verwaltung für andere Steuern geprüften Wert.
Schritt 2: Entscheiden Sie, ob Sie 1,1% oder 2% verwenden
Für unterstelltes Einkommen wird die Basis aus dem Katasterwert berechnet:
1,1%, wenn der Katasterwert überarbeitet, geändert oder bestimmt wurde durch ein allgemeines Bewertungsverfahren und er in dem Steuerjahr oder in den vorhergehenden 10 Steuerperioden in Kraft trat.
2% für andere Immobilien.
Die AEAT erklärt auch, dass für 2023, 2024 und 2025 die Regel von 1,1% gilt, wenn diese überarbeiteten Katasterwerte ab dem 1. Januar 2012 in Kraft traten.
Schritt 3: Berechnen Sie die Basis des unterstellten Einkommens
Formel: Katasterwert × 1,1% oder 2%
Betrag ist für das vollständige Kalenderjahr. Wenn Sie die Immobilie nur einen Teil des Jahres besessen haben oder sie während eines Teils des Jahres vermietet war, reduzieren Sie sie pro rata nach Tagen. AEAT sagt auch, dass keine Ausgaben abziehbar sind für diese Berechnung des unterstellten Einkommens.
Beispiel A: volles Jahr
Katasterwert: 100.000 € · Überarbeiteter Wert qualifiziert für 1,1%
Formel: 100.000 € × 1,1% = 1.100 € → Steuerbasis = 1.100 €
Beispiel B: nicht überarbeitet
Katasterwert: 100.000 € · Verwenden Sie 2%
Formel: 100.000 € × 2% = 2.000 € → Steuerbasis = 2.000 €
Beispiel C: nur Teil des Jahres besessen
Katasterwert: 100.000 € · Verwenden Sie 1,1% · Besessen für 183 Tage
100.000 € × 1,1% = 1.100 € → 1.100 € × 183 / 365 = 551,51 €
Schritt 4: Wenden Sie den Steuersatz an
Die Anweisungen der AEAT besagen, dass der allgemeine IRNR-Steuersatz:
19% für Einwohner der EU, Island, Norwegen, und seit dem 11. Juli 2021, Liechtenstein
24% für andere Steuerpflichtige.
Formel: Fällige Steuer = Steuerbasis × 19% oder 24%
Schritt 5: Berechnen Sie die endgültige Steuer
Beispiel A erneut — Steuerbasis 1.100 € × 19% = 209,00 €
Beispiel B erneut — Steuerbasis 2.000 € × 24% = 480,00 €
Beispiel C erneut — Steuerbasis 551,51 € × 19% = 104,79 €
Schritt 6: Reichen Sie es im richtigen Jahr ein
Für unterstelltes Einkommen aus städtischem Eigentum sagt die AEAT, dass der Einreichungs- und Zahlungszeitraum das Kalenderjahr nach dem Steuerjahr ist, da die Steuer am 31. Dezember jedes Jahr fällig wird.
Zum Beispiel: Eigentum/Nutzung 2025 → Einreichung in 2026
Sehr gängige Anfängerformel
Für eine nicht vermietete spanische Immobilie lautet die schnelle Formel:
EU/EWR-Einwohner (19%): Katasterwert × 1,1% × 19% oder Katasterwert × 2% × 19%
Mit 24% besteuert: Katasterwert × 1,1% × 24% oder Katasterwert × 2% × 24%
Ein offizielles Beispiel von der AEAT
Basis = 60.100 × 1,1% = 661,10
Steuer = 661,10 × 19% = 125,60 €
Wichtiger Hinweis: Diese Methode gilt für die Fälle von nicht vermieteten Immobilien / Eigenutzung / leerstehenden Immobilien. Wenn die Immobilie vermietet war, ist die Berechnung anders, da Sie Mieteinkünfte erklären, nicht nur unterstelltes Einkommen.
